ArL entscheidet: Keine gesonderte Raumverträglichkeitsprüfung für Tarchon erforderlich
Für den Festlandabschnitt des Projekts Tarchon Interkonnektor hat das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) am 09.06.2026 entschieden, dass keine gesonderte Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Damit ist für diesen Abschnitt ein wichtiger verfahrensbezogener Schritt für die weitere Planung abgeschlossen.
Im Januar 2026 fand für den Festlandabschnitt die Antragskonferenz zur Erörterung der Erforderlichkeit einer Raumverträglichkeitsprüfung statt. In diesem Zuge wurden die betroffenen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Hinweise und Informationen aus der Antragskonferenz wurden geprüft und berücksichtigt. Auf dieser Grundlage hat Tarchon am 13.05.2026 angezeigt, für den ermittelten Vorzugskorridor keine Raumverträglichkeitsprüfung zu beantragen.
Für die weitere Planung arbeitet Tarchon nun mit einem 1.000 Meter breiten Korridor vom Anlandepunkt bei Neuharlingersiel im Landkreis Wittmund bis zum Netzverknüpfungspunkt in Niederlangen im Landkreis Emsland. Dieser bildet die Grundlage für die nachfolgenden technischen und fachplanerischen Untersuchungen im Festlandabschnitt.



