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Genehmigungsverfahren in Niedersachsen
Zu Beginn des formalen Prozesses wird geprüft, wie sich der Tarchon Interconnector mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbaren lässt. Zuständig für diese raumordnerische Prüfung ist in diesem Fall das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems. Im Rahmen der Prüfung wird bewertet, ob das Vorhaben raumverträglich ist und wie es sich in bestehende Nutzungen und Planungen einfügt.
Die raumordnerische Prüfung kann dabei in unterschiedlichen Formen erfolgen. Abhängig vom Planungsstand, der räumlichen Vorprägung sowie der Art und Intensität der zu erwartenden Auswirkungen kann ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch auch die Möglichkeit, auf ein Raumordnungsverfahren zu verzichten. Ein entsprechender Verzicht kann beantragt werden, wenn die raumordnerischen Belange bereits ausreichend berücksichtigt sind oder keine zusätzlichen raumordnerischen Konflikte zu erwarten sind. Die Entscheidung hierüber trifft das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems im Rahmen seiner Prüfung.
Im Anschluss an die raumordnerische Einordnung erfolgt das Genehmigungsverfahren auf Landesebene. Zuständige Genehmigungsbehörde in Niedersachsen ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Sie übernimmt die Verfahrensleitung, koordiniert die beteiligten Fachbehörden und stellt sicher, dass alle rechtlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden.
Das Genehmigungsverfahren beginnt mit der Einreichung der Antragsunterlagen durch die Vorhabenträgerin. Diese enthalten unter anderem Angaben zur geplanten Trassenführung, zur technischen Umsetzung sowie zu möglichen Auswirkungen auf Umwelt, Natur und bestehende Nutzungen. Die NLStBV prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet anschließend die Beteiligung der zuständigen Träger öffentlicher Belange ein.
Im weiteren Verlauf werden Fachbehörden, Kommunen und weitere betroffene Stellen beteiligt. Sie haben die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben und fachliche Hinweise einzubringen. Parallel dazu wird auch die Öffentlichkeit in das Verfahren einbezogen. Bürgerinnen und Bürger können sich über die Planungen informieren und Anmerkungen oder Einwendungen einreichen.
Alle eingehenden Stellungnahmen und Hinweise werden von der NLStBV gesammelt, geprüft und fachlich bewertet. Sie fließen in die Abwägung ein und können zu Anpassungen der Planung oder zu ergänzenden Untersuchungen führen. Auf dieser Grundlage trifft die Genehmigungsbehörde ihre Entscheidung und legt gegebenenfalls Nebenbestimmungen oder Auflagen fest.
Ziel des Verfahrens ist es, eine ausgewogene Entscheidung zu ermöglichen, die sowohl den Anforderungen an eine sichere Energieinfrastruktur als auch den Belangen von Raumordnung, Umwelt und betroffenen Nutzungen gerecht wird. Über den Stand des Verfahrens und die jeweiligen Beteiligungsmöglichkeiten informiert Tarchon fortlaufend auf dieser Website.


