Baugrunduntersuchungen entlang des Trassenkorridors gestartet
Für die weitere Planung des Tarchon Interkonnektors werden ab Juli 2026 an ausgewählten Punkten entlang des Trassenkorridors die Bodenverhältnisse untersucht. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die spätere Detailplanung der Kabelverlegung.
Warum werden Baugrunduntersuchungen durchgeführt?
Für die Planung des Tarchon Interkonnektors sind genaue Kenntnisse über den Bodenaufbau, die Grundwasserverhältnisse und die Tragfähigkeit des Untergrunds erforderlich. An ausgewählten Punkten entlang des Trassenkorridors werden deshalb geotechnische Erkundungen durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in die Genehmigungsunterlagen und in die technische Detailplanung für die spätere Kabelverlegung ein.
Die Untersuchungen sind Vorarbeiten im Sinne des § 44 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Sie stellen keine Vorentscheidung über den konkreten Trassenverlauf dar und sind keine Maßnahmen der Bauvorbereitung oder Bauausführung.
Was geschieht konkret?
Als Baugrunduntersuchungen sind Kleinrammbohrungen und Rammsondierungen vorgesehen.
Kleinrammbohrungen
Ein geschlitztes Stahlrohr mit einem Durchmesser von 40 bis 80 Millimetern wird mit einem kompakten Raupenfahrzeug in den Boden eingetrieben und mit dem enthaltenen Boden wieder gezogen. So lassen sich Bodenproben gewinnen und die Schichtenfolge im Untergrund feststellen.
Rammsondierungen
Eine Sonde wird mittels eines Fallgewichts bei konstanter Fallhöhe in den Untergrund getrieben. Das Verfahren liefert Messwerte zur Tragfähigkeit und Lagerungsdichte des Bodens.
An jedem Punkt wird zunächst von Hand bis in eine Tiefe von 1,2 Metern vorgeschachtet. Der Platzbedarf beträgt rund 2 mal 2 Meter pro Punkt. Beide Verfahren werden unmittelbar nebeneinander ausgeführt, der Flächenbedarf bleibt auf einen kleinen Umkreis beschränkt. Schweres Gerät wie LKW oder Bagger kommt nicht zum Einsatz.
Wo und wann finden die Arbeiten statt?
Die Untersuchungen erstrecken sich über den Zeitraum von Juli bis November 2026. Sie finden in mehreren Gemeinden entlang des geplanten Trassenkorridors in den Landkreisen Wittmund, Aurich, Leer und Emsland statt. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer werden mindestens zwei Wochen vor Betreten der Fläche persönlich informiert.
Wie erfolgt der Zugang zu den Flächen?
Auf landwirtschaftlichen Flächen werden möglichst bestehende Fahrspuren als Zuwegung genutzt. Das eingesetzte Hauptgerät ist ein kompaktes Raupenfahrzeug mit einem Gewicht von rund 960 Kilogramm. Gestänge und Kleingeräte werden per Transportraupe oder Handschubkarren zu den Punkten gebracht.
Bodenschutz und Aufwuchsschäden
Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der geltenden Bodenschutzbestimmungen durchgeführt. Soweit erforderlich, werden die Maßnahmen bodenkundlich begleitet. Rückschnitte von Bewuchs erfolgen nur in dem Umfang, der für die Durchführung der Arbeiten unbedingt erforderlich ist.
Sollte es zu Flur- oder Aufwuchsschäden kommen, werden diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben entschädigt.
Rahmenvereinbarung mit dem Landvolk
Mit dem Landwirtschaftlichen Hauptverein für Ostfriesland e.V. und der Vereinigung des Emsländischen Landvolkes e.V. wurde eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Diese regelt die Kommunikation mit Flächeneigentümern, Maßnahmen zum Bodenschutz sowie die Kompensation von Aufwuchsschäden.
Auf einen Blick
- Bohrdurchmesser 40 bis 80 Millimeter
- Platzbedarf pro Ansatzpunkt rund 2 mal 2 Meter
- Vorschachtung von Hand bis 1,2 Meter Tiefe
- Zuwegung über bestehende Fahrspuren
- Kein Einsatz von schwerem Gerät wie LKW oder Bagger
- Information der Eigentümerinnen und Eigentümer mindestens zwei Wochen im Voraus
- Zeitraum Juli bis November 2026



