Die rauen Wellen der Nordsee symbolisieren die Meeresumwelt entlang der Tarchon-Interconnector-Route.

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Regulierung in der Europäischen Union

Tarchon ist gemäß der Verordnung (EU) 2022/869 in der aktuellen Unionsliste (Delegierte Verordnung (EU) 2024/1041) als Projekt von gegenseitigem Interesse (PMI) ausgewiesen. Im Hinblick auf das Regulierungsrecht bedeutet dies, dass für das Projekt verbindliche Fristen für die Genehmigungsentscheidung gelten und dass die Mitgliedstaaten eine zentrale Kontaktstelle („One-Stop-Shop“) benennen müssen. Darüber hinaus muss dem Projekt in Bezug auf Dringlichkeit und Relevanz der höchstmögliche rechtliche Status im Genehmigungs- und Raumordnungsverfahren eingeräumt werden.

Regulierung und Genehmigung in Deutschland

Der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) erstellt alle zwei Jahre einen Zehnjahresnetzentwicklungsplan (TYNDP). Dieser Plan, der rechtlich nicht bindend ist, aber europaweit anerkannt wird, dient als strategische Basis für die weitere Entwicklung des Stromübertragungsnetzes in der Europäischen Union. Er schafft Transparenz über notwendige Infrastrukturerweiterungen, identifiziert grenzüberschreitende Engpässe und unterstützt die Koordination länderübergreifender Projekte.

Das Tarchon-Projekt ist seit 2020 regelmäßig im TYNDP gelistet. Die wiederholte Aufnahme zeigt, dass das Projekt als relevanter Bestandteil des europäischen Netzausbaus eingestuft wird.

In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur die koordinierende Rolle, genannt One-Stop-Shop, im Genehmigungsprozess nach der TEN-E-Verordnung. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt jedoch auf Landesebene durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Damit liegt die Verfahrensführung und die Entscheidung über das Projekt vor Ort in Niedersachsen. Die Bundesnetzagentur begleitet das Verfahren koordinierend und steht im fortlaufenden Austausch mit den zuständigen Behörden der weiteren beteiligten Staaten.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Bedarf für das Projekt bestätigt, indem sie es in den Netzentwicklungsplan (NEP) aufgenommen hat. Der NEP bildet die Grundlage für die langfristige Planung des Ausbaus des deutschen Höchstspannungsnetzes.

Darüber hinaus soll Tarchon in den Bundesbedarfsplan nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) aufgenommen werden. Mit der Aufnahme in den Bundesbedarfsplan stellt der Gesetzgeber verbindlich die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf fest, um einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb zu gewährleisten (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BBPlG).

Regulierung und Genehmigung im UK

Die britische Regulierungsbehörde Ofgem hat ihre grundsätzliche Unterstützung für das Tarchon Projekt erklärt. Im April 2025 wurde Tarchon zudem als Nationally Significant Infrastructure Project eingestuft. Damit unterliegt das Vorhaben dem zentralisierten Development Consent Order Verfahren, das vom unabhängigen Planning Inspectorate durchgeführt wird und eine strukturierte sowie zeitlich klar geregelte Genehmigung national bedeutender Infrastrukturprojekte ermöglicht.

Regulierung und Genehmigung in den Niederlanden

Für den niederländischen Abschnitt des Seekabels befindet sich Tarchon Energy Limited in engem Austausch mit den zuständigen Genehmigungsbehörden. Ziel ist die Festlegung einer technisch realisierbaren und umweltverträglichen Trasse durch niederländische Gewässer. Die erforderlichen Genehmigungen werden auf Grundlage des geltenden niederländischen Energierechts beantragt.